Zusammenfassende Meldung
Zusammenfassende Meldung (EC Sales List report - ECSL) trifft auch auf Dienstleistungen zu
Viele Jahre lang war die Zusammenfassende Meldung (ZM) nur für Transaktionen bezüglich der Zustellung von Gütern zwischen EU-Mitgliedsstaaten erforderlich. Ab Januar 2010 muss die ZM auch die Bereitstellung von Dienstleistungen innerhalb der EU enthalten. Zudem wurden auch ergänzende Auflistungsanforderungen aufgestellt, die alle auf monatlicher Basis erfüllt werden müssen.
Die ZM ist das Schaustück im Kampf der EU gegen USt.-Betrug. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass Sie die Voraussetzungen für diese Meldung akkurat, vollständig und rechtzeitig erfüllen. Pincvision kann Ihnen dies dank unserer zentralen Meldearchitektur garantieren. Und wir können dies zu einem Festpreis pro Meldung anbieten.
Ihre ZM; unsere ZM-Leistungen
- Datentransfer
Auf Basis von länderspezifischen Anforderungen werden Daten formuliert und anschließend nach Bedarf korrigiert. Unsere zentrale Architektur für Meldungen ermöglicht die Kombination von Daten aus unterschiedlichen Quellen und (ERP-)Systemen. - Datenvalidierung
Verifizierung des USt.-Namens/der USt.-Nummer von Unternehmen. - Abstimmung
Abstimmung der Zusammenfassenden Meldung mit Ihren Umsatzsteuererklärungen. - Einreichung
Rechtzeitige Einreichung der Zusammenfassenden Meldungen. - Aufbewahrungsverpflichtung
Die Anforderung, alle ZM und die Verifizierung des USt.-Namens und der USt—Nummer des Unternehmens für die gesetzlich vorgeschriebene Zeitdauer von mindestens 7 Jahren in den Unterlagen aufzubewahren, einschließlich des Prüfpfads. - Einblick
Maßgeschneiderte monatliche Managementberichte. - Unterstützung
Pincvision bietet Unterstützung bei der USt.-Prüfung und ist der erste Kontakt für Behörden und Ihre interne Organisation, wenn es um Ihre Fragen zur Zusammenfassenden Meldung geht.
Möchten Sie gerne mehr über unsere Herangehensweise bei USt.-Aktivitäten oder über unsere anderen Leistungen erfahren?
