Abstimmung mit Intrastat
Pincvision geht in seinen Leistungen über „bloße“ Datenberichte hinaus.
In einigen EU-Ländern liegt das Sammeln von Intrastat-Daten in der Verantwortung der örtlichen Steuer- und Zollbehörde. In anderen EU-Mitgliedsstaaten gibt es kein Statistikamt-Gesetz, das garantiert, dass die Intrastat-Daten den örtlichen Steuer- und Zollbehörden zur Verfügung gestellt werden. In diesen Fällen kann Nachlässigkeit oder Unvollständigkeit Ihrer Intrastat-Daten für die Steuer- und Zollbehörde einen Grund für eine USt.-Prüfung in Ihrem Unternehmen darstellen.
Pincvision kann für Sie eine Abstimmung zwischen Ihren Umsatzsteuer- und Intrastat-Daten durchführen. Dies steigert die Qualität Ihrer Meldungen und verhindert in vielen Fällen eine Prüfung.
Möchten Sie gerne mehr über unsere Herangehensweise bei USt.-Aktivitäten oder über unsere anderen Leistungen erfahren?
